ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Dieses Angebot (nachfolgend „Vertrag“ genannt) legt die Bedingungen für die Erbringung von medizinischen Dienstleistungen (nachfolgend „Dienstleistungen“ genannt) durch das Privatunternehmen „Dudko und Söhne“ (nachfolgend „Anbieter“ genannt) fest und regelt die Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Patienten (nachfolgend „Kunde“ genannt).

1.2. Der Vertrag gilt als akzeptiert, wenn der Kunde einen Termin vereinbart, indem er seine Zustimmung zur Erbringung der Dienstleistungen gibt.

GEGENSTAND DES VERTRAGS
2.1. Der Anbieter verpflichtet sich, medizinische Dienstleistungen gemäß den aktuellen Gesetzen der Republik Belarus und den Bestimmungen dieses Vertrags zu erbringen.

2.2. Die Art, der Umfang, die Dauer und der Preis der Dienstleistungen werden in den Verfahrens- und Preislisten festgelegt.

VERTRAGSPREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1. Die Dienstleistungen werden dem Kunden in vollem Umfang erbracht, vorausgesetzt, dass sie zu 100% (hundert Prozent) vom Patienten bezahlt werden. Der Vertrag wird nach der Vereinbarung eines Termins durch den Kunden wirksam.

3.2. Der Tag der Zahlung der medizinischen Dienstleistungen gilt als der Tag, an dem die Geldmittel in die Kasse des Anbieters eingezahlt werden.

3.3. Die zum Zeitpunkt der Zahlung der medizinischen Dienstleistungen geltenden Preislisten sind ein integraler Bestandteil dieses Vertrags.

3.4. Die Grundlage zur Bestätigung der Erbringung der Dienstleistungen und ihres Umfangs ist der Eintrag in die medizinische Karte (Konsultationsbericht). Informationen über den Umfang der erbrachten kostenpflichtigen medizinischen Dienstleistungen gemäß dem Beschluss des Finanzministeriums der Republik Belarus vom 12.02.2018, Nr. 13 „Zu einigen Fragen der Erstellung primärer Buchhaltungsdokumente“ werden einseitig vom Anbieter gemäß dem geltenden Recht der Republik Belarus erstellt und gelten als primäres Buchhaltungsdokument. Der Kunde stimmt zu, dass Informationen über den Umfang der erbrachten kostenpflichtigen medizinischen Dienstleistungen einseitig vom Anbieter gemäß dem geltenden Recht der Republik Belarus erstellt werden. Ein vom Arzt unterzeichnetes Konsultationsgutachten, das dem Kunden ausgehändigt wird, gilt als Dokument, das den Erbringungsnachweis der Dienstleistung (Empfangs- und Übergabeakt der erbrachten Dienstleistung) bestätigt.

VERANTWORTLICHKEIT DER PARTEIEN
4.1. Die Partei, die ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllt oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, trägt die Verantwortung gemäß den geltenden Gesetzen der Republik Belarus unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag festgelegten Besonderheiten.

4.2. Keine der Parteien haftet für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung der Verpflichtungen der anderen Partei, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, wie beispielsweise Brand, Überschwemmung, Erdbeben, Streik und andere Naturkatastrophen, Krieg und militärische Aktionen oder andere Umstände außerhalb der Kontrolle der Parteien, die die Erfüllung dieses Vertrags verhindern und nach Abschluss des Vertrags aufgetreten sind, sowie aus anderen vom Gesetz vorgesehenen Gründen.

Wenn eines dieser Umstände direkt auf die Nichterfüllung der Verpflichtung innerhalb der im Vertrag festgelegten Fristen Einfluss hatte, wird diese Frist entsprechend der Dauer des betreffenden Umstandes verschoben.

4.3. Der Anbieter haftet nicht für:

4.3.1. Die Bereitstellung falscher Informationen durch den Kunden.

4.3.2. Wenn die Behandlung nicht auf Initiative des Anbieters beendet oder nicht abgeschlossen wird.

4.3.3. Im Falle von allergischen Reaktionen des Kunden aufgrund von Unverträglichkeit von in der Republik Belarus zugelassenen Medikamenten und Materialien, auftretenden Nebenwirkungen medizinischer Eingriffe und Komplikationen aufgrund der biologischen Eigenschaften des Körpers.

4.3.4. Für das Auftreten von Komplikationen, die aus der Nichteinhaltung von Vorschriften, Terminen und Empfehlungen des Anbieters durch den Kunden resultieren.

4.3.5. Der Anbieter haftet nicht für die Nichterfüllung oder die unsachgemäße Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn er bei Beachtung des von ihm erforderlichen Sorgfaltsmaßstabs angesichts der Art der auszuführenden Maßnahmen alle notwendigen Maßnahmen für eine ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen ergriffen hat, das erwartete Ergebnis jedoch nicht erzielt wurde.

4.3.5. Der Anbieter haftet nicht für die Nichterfüllung oder die unsachgemäße Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn der Kunde keine Informationen über seinen Gesundheitszustand mitgeteilt hat, die sich auf die Ergebnisse durchgeführter therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen auswirken könnten.

4.4. Der Kunde ist berechtigt:

4.4.1. Informationen über die Berechnung des Preises für medizinische Dienstleistungen zu erhalten.

4.4.2. Bei Nichteinhaltung durch den Anbieter der Verpflichtungen zur termingerechten Erbringung kostenpflichtiger medizinischer Dienstleistungen:

Zustimmung zu einem neuen Zeitraum für die Erbringung kostenpflichtiger medizinischer Dienstleistungen zu geben;

Verlangen nach Erbringung kostenpflichtiger medizinischer Hilfe durch einen anderen Fachmann;

Den Vertrag zu kündigen und die Erstattung der Kosten für die Dienstleistung zu verlangen.

4.4.3. Die Wahl des behandelnden Facharztes.

4.4.4. Informationen über seinen Gesundheitszustand, angewandte Methoden der medizinischen Versorgung sowie die Qualifikation des behandelnden Arztes und anderer medizinischer Mitarbeiter, die direkt an der Erbringung der medizinischen Versorgung beteiligt sind, in zugänglicher Form zu erhalten.

4.4.5. Die Ablehnung der Erbringung medizinischer Hilfe, einschließlich medizinischer Eingriffe. In diesem Fall trägt der Kunde die Verantwortung für seinen Gesundheitszustand.

4.4.6. Die Auswahl von Personen, denen Informationen über seinen Gesundheitszustand mit seiner schriftlichen Zustimmung mitgeteilt werden können, es sei denn, das Gesetz der Republik Belarus sieht etwas anderes vor.

4.4.7. Das Recht, seine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen, ihre Löschung zu verlangen und bei fehlender technischer Möglichkeit zur Löschung die weitere Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich ihrer Sperrung, zu untersagen.

VERTRAGSSUMME UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
5.1. Die medizinischen Dienstleistungen werden in vollem Umfang erbracht, vorausgesetzt, dass sie zu 100% (hundert Prozent) vom Patienten bezahlt werden. Der Vertrag wird nach der Vereinbarung eines Termins durch den Kunden wirksam. Die Bezahlung der Dienstleistungen des Anbieters erfolgt durch den Kunden in belarussischen Rubeln in bar über die Kasse des Anbieters, durch Überweisung auf das laufende (Abrechnungs-) Konto des Anbieters oder durch Zahlungsterminal. Die Bezahlung von medizinischen Dienstleistungen für Minderjährige erfolgt durch ihre gesetzlichen Vertreter.

5.2. Der Tag der Zahlung der medizinischen Dienstleistungen gilt als der Tag, an dem die Geldmittel in die Kasse des Anbieters eingezahlt werden.

5.3. Die zum Zeitpunkt der Zahlung der medizinischen Dienstleistungen geltenden Preislisten sind ein integraler Bestandteil dieses Vertrags.

5.4. Grundlage für den Nachweis der Erbringung der Dienstleistungen und ihres Umfangs ist der Eintrag in die medizinische Karte (Konsultationsbericht). Informationen über den Umfang der erbrachten kostenpflichtigen medizinischen Dienstleistungen gemäß dem Beschluss des Finanzministeriums der Republik Belarus vom 12.02.2018, Nr. 13 „Zu einigen Fragen der Erstellung primärer Buchhaltungsdokumente“ werden einseitig vom Anbieter gemäß dem geltenden Recht der Republik Belarus erstellt und gelten als primäres Buchhaltungsdokument. Der Kunde stimmt zu, dass Informationen über den Umfang der erbrachten kostenpflichtigen medizinischen Dienstleistungen einseitig vom Anbieter gemäß dem geltenden Recht der Republik Belarus erstellt werden. Ein vom Arzt unterzeichnetes Konsultationsgutachten, das dem Kunden ausgehändigt wird, gilt als Dokument, das den Erbringungsnachweis der Dienstleistung (Empfangs- und Übergabeakt der erbrachten Dienstleistung) bestätigt.

HAFTUNG DER PARTEIEN
6.1. Die Partei, die ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllt oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, trägt die Verantwortung gemäß den geltenden Gesetzen der Republik Belarus unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag festgelegten Besonderheiten.

6.2. Keine der Parteien haftet für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung der Verpflichtungen der anderen Partei, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, wie beispielsweise Brand, Überschwemmung, Erdbeben, Streik und andere Naturkatastrophen, Krieg und militärische Aktionen oder andere Umstände außerhalb der Kontrolle der Parteien, die die Erfüllung dieses Vertrags verhindern und nach Abschluss des Vertrags aufgetreten sind, sowie aus anderen vom Gesetz vorgesehenen Gründen.

Wenn eines dieser Umstände direkt auf die Nichterfüllung der Verpflichtung innerhalb der im Vertrag festgelegten Fristen Einfluss hatte, wird diese Frist entsprechend der Dauer des betreffenden Umstandes verschoben.

6.3. Der Anbieter haftet nicht für:

6.3.1. Die Bereitstellung falscher Informationen durch den Kunden.

6.3.2. Wenn die Behandlung nicht auf Initiative des Anbieters beendet oder nicht abgeschlossen wird.

6.3.3. Im Falle von allergischen Reaktionen des Kunden aufgrund von Unverträglichkeit von in der Republik Belarus zugelassenen Medikamenten und Materialien, auftretenden Nebenwirkungen medizinischer Eingriffe und Komplikationen aufgrund der biologischen Eigenschaften des Körpers.

6.3.4. Für das Auftreten von Komplikationen, die aus der Nichteinhaltung von Vorschriften, Terminen und Empfehlungen des Anbieters durch den Kunden resultieren.

6.3.5. Der Anbieter haftet nicht für die Nichterfüllung oder die unsachgemäße Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn er bei Beachtung des von ihm erforderlichen Sorgfaltsmaßstabs angesichts der Art der auszuführenden Maßnahmen alle notwendigen Maßnahmen für eine ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen ergriffen hat, das erwartete Ergebnis jedoch nicht erzielt wurde.

6.3.5. Der Anbieter haftet nicht für die Nichterfüllung oder die unsachgemäße Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn der Kunde keine Informationen über seinen Gesundheitszustand mitgeteilt hat, die sich auf die Ergebnisse durchgeführter therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen auswirken könnten.

6.4. Bei der Übermittlung der Ergebnisse von Laboruntersuchungen oder diagnostischen Untersuchungen (Ultraschall, EKG, MRT, CT usw.) und konsultativen Schlussfolgerungen, die von Dritteinrichtungen erstellt wurden, haftet der Anbieter nicht für die festgestellte Diagnose und/oder die verschriebene Behandlung, wenn die bereitgestellten Ergebnisse von Analysen, diagnostischen Untersuchungen oder konsultativen Schlussfolgerungen nicht mit dem objektiven klinischen Bild des Patienten übereinstimmen, sowie für mögliche Folgen aufgrund ihrer Unrichtigkeit.

6.5. Der Anbieter haftet nicht für Gegenstände, die von Kunden auf dem Gelände des Anbieters ohne persönliche Aufsicht zurückgelassen werden.

BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN
7.1. Die Parteien werden bestrebt sein, alle möglichen Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben können, durch Verhandlungen zu lösen.

7.2. Die Parteien sind sich einig, dass alle aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten durch Vermittlung als außergerichtliche Methode zur Streitbeilegung nach den Bedingungen und Verfahren des Rechts der Republik Belarus und des Vertrags beigelegt werden können. In diesem Fall sendet die interessierte Partei einen schriftlichen Vorschlag an die andere Partei, den Streit in einem Vermittlungsverfahren beizulegen. Die Partei, die einen solchen Vorschlag erhält, überprüft ihn und antwortet innerhalb von 10 (zehn) Kalendertagen ab dem Datum des Erhalts des Vorschlags.

7.3. Nicht durch Verhandlungen beigelegene Streitigkeiten werden zur Klärung an das Gericht am Ort des Anbieters übermittelt, gemäß den Bestimmungen des geltenden Rechts der Republik Belarus.

VERTRAGSDAUER
8.1. Der Vertrag tritt ab dem Zeitpunkt der Annahme des Angebots in Kraft und bleibt in Kraft, bis die Parteien ihre Verpflichtungen erfüllen.

8.2. Die Laufzeit dieses Angebots erstreckt sich über den gesamten Zeitraum der Gültigkeit der Sondergenehmigung (Lizenz) für das Recht zur Ausübung von medizinischen Tätigkeiten Nr. 02040/1534, die dem PCHUP „Dudko und Söhne“ vom Gesundheitsministerium der Republik Belarus ausgestellt wurde, und ist im Register der Sondergenehmigungen (Lizenzen) des Gesundheitsministeriums der Republik Belarus unter Nr. M-1534 registriert.

BESONDERE BEDINGUNGEN
9.1. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Bedingungen dieses öffentlichen Angebots einseitig zu ändern und/oder zu ergänzen, bestehende Tarife anzupassen, neue Anhänge und Zusätze zu diesem Vertrag einzuführen. Informationen zu solchen Änderungen werden auf der Informationsquelle des Anbieters unter der Adresse: http://implant-center.by/ und auf der Informationstafel direkt in der Klinik in der Nähe des Empfangsmitarbeiters veröffentlicht.

9.2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Informationen über Änderungen auf der Informationsquelle des Anbieters oder auf der Informationstafel direkt in der Klinik zu überprüfen. Die fortgesetzte Nutzung medizinischer Dienstleistungen nach der Benachrichtigung über Änderungen an den Informationsstelen und der Informationsquelle des Anbieters hinsichtlich der aktuellen Bedingungen dieses Vertrags, seiner Anhänge und anderer Änderungen, gilt als Zustimmung des Kunden zu den vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen.

SITZ DES ANBIETERS
220029, Minsk, Masharova Prospekt, 17

Telefon:

+375 17 334-91-65
+375 44 545-09-10

E-Mail: info@implant-center.by

Website: https://implant-center.by/